Eine Kopie dieses Briefes ging an das Bundesamt, wo Z bereits aufgrund einer Eingabe des Rekurrenten vom 21. Dezember 1992 mit der Angelegenheit befasst war. Z musste es bereits zu diesem Zeitpunkt bewusst sein, dass nicht nur generell die Zuchtarbeit und die Subventionsberechtigung des Vereins B. - in dem Z Sektionspräsident war - in Frage gestellt wurde, sondern insbesondere auch, dass die «Doppelstellung», die darin bestand, dass Z einerseits ehemaliger Sektionspräsident des Vereins B. war, anderseits als Beamter der Subventionsbehörde mit der Behandlung der Bundesbeiträge an den Verein B. betraut war, kritisiert wurde.