Art. 29 der «alten» Statuten vom 1. Januar 1975, die darin bestanden habe, die Landrasse zu schützen, losgesagt, und beanspruche heute, ohne über ein Bienenzuchtkonzept zu verfügen, Subventionen, mit deren Ausrichtung Z als Beamter des Bundesamtes betraut sei. Bereits mit Schreiben des Rekurrenten vom 17. Januar 1993 an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wurde eingangs erwähnt, die beabsichtigte Verdrängung und Ausrottung der einheimischen Landrassenbiene geschehe «in Einbindung eines Bundesbeamten» (Beilage 2 zu Punkt 5.6).