Der Rekurrent wirft dem Verein B. vor, mit dieser Zuchtpolitik (sog. Hybridenzucht), die eine Vermischung verschiedener Rassen ermögliche und fördere, nicht nur die Landrassenbiene zu verdrängen, sondern auch die Verbreitung der Bienenkrankheit zu begünstigen. Die Tatsache, dass der Verein B. in seiner Bienenzeitung Inserate für den Handel mit verschiedensten Bienenrassen abdrucke, zeige seine Haltung gegenüber der Rassenvermischung. Die gleiche Kritik übt der Rekurrent an der Zuchtarbeit der Forschungsanstalt. Gemeinsam mit dem Verein B. werde die einheimische Landrassenbiene ausgerottet. Der Verein B. habe sich mit der Statutenänderung im Jahre 1990 von der ursprünglichen Pflicht gemäss