Diese Abgrenzung zwischen «Landrasse» und «Carnica» wird in den revidierten Statuten des Vereins B. vom 1. Januar 1990 nicht mehr vorgenommen. Es wird nur noch von der züchterischen Verbesserung der «Honigbiene» gesprochen, womit gemäss der Interpretation des Rekurrenten gar noch andere als die beiden erwähnten Bienenrassen gemeint seien (Beilage 2 zu Punkt 5.1). Der Rekurrent wirft dem Verein B. vor, mit dieser Zuchtpolitik (sog. Hybridenzucht), die eine Vermischung verschiedener Rassen ermögliche und fördere, nicht nur die Landrassenbiene zu verdrängen, sondern auch die Verbreitung der Bienenkrankheit zu begünstigen.