vom Aussterben bedrohte Landrassenbiene weiter zu erhalten» (Beilage 1 zu Punkt 2). Der Vereinszweck besteht also in der Pflege und Erhaltung einer einzigen Rasse von Bienen. Damit steht er in gewolltem Gegensatz zum Zweck des Vereins B., der in den Statuten vom 1. Januar 1990 unter anderem die Förderung des Zuchtwesens als einen Zweck des Vereins bezeichnet und damit nicht nur die Zucht der Landrassenbiene, sondern auch diejenige anderer Rassen meint (Beilage 1 zu Punkt 5.1). In den vorangehenden Statuten vom 1. Januar 1975 wurde die Förderung des Zuchtwesens noch ausdrücklich dahingehend konkretisiert, dass sich der damalige Verein ausdrücklich um