4 Es stellt sich die Frage, wie sich die amtliche Tätigkeit von Z als Mitglied der Bildungskommission des Vereins B. mit dem Engagement als Privatmann in einer Sektion dieses Vereins verträgt, wenn Z in seiner beruflichen Tätigkeit gleichzeitig Subventionsgesuche anderer Imkervereine zu bearbeiten hat. Eine vergleichbare Situation findet sich bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, in deren Verwaltungsräten Vertreter des Gemeinwesens von Amtes wegen Einsitz haben und diese in ihrer übrigen amtlichen Tätigkeit gleichzeitig Verfügungen an die Adresse von Konkurrenzunternehmen zu bearbeiten haben.