2 Gegen diese Verfügung erhob der Verein X am 7. April 1993 beim EVD Verwaltungsbeschwerde und beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Rückweisung an das Bundesamt zur Neubeurteilung. Die Rekurskommission EVD übernahm das Verfahren am 8. Februar 1994 als zuständige Behörde. Aus den Erwägungen: