Der Verein X beantragte mit Gesuch vom 21. Dezember 1992 beim Bundesamt für Landwirtschaft Schulungsgelder zur Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und ersuchte um Finanzhilfe für Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung einheimischer Tiere sowie zur Kleintierzucht. Mit Entscheid vom 10. März 1993 verfügte das Bundesamt, die Begehren um finanzielle Unterstützung des Vereins X zur Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und das Gesuch um Finanzhilfe zur Kleintierzucht würden abgewiesen und auf das Gesuch um Finanzhilfe für Massnahmen zum Schutz einheimischer Tiere werde mangels Zuständigkeit nicht eingetreten.