4 Vermietung der Wohnung würde es nicht erlauben, einen Zuerwerb (Art. 13a IBG) zu realisieren, um längerfristig die Existenz des Betriebes zu sichern. Im Gegenteil, das Bauvorhaben würde zur Belastung für den Betrieb, wie nachfolgend gezeigt wird (Ziff. 4). 3.4. Der Beschwerdeführer weist schliesslich darauf hin, die Realisierung des Projektes sei angesichts der Renovationsbedürftigkeit des Bauobjektes im heutigen Zeitpunkt angebracht, und weil er gegenwärtig die Möglichkeit habe, selbst mitzuhelfen.