Selbst wenn man Wohnraumbedarf für die Mutter grundsätzlich anerkennen würde, erwiese sich das vorgesehene Bauvorhaben in diesem Umfang als nicht nötig. Der projektierte zusätzliche Wohnraum ist im konkreten Fall für die Unterbringung einer einzigen Person unverhältnismässig gross. 3.3. Unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit fällt auch die Höhe der Baukosten in Betracht. Das vorliegend umstrittene Bauvorhaben wird mit Fr. 575 000.- veranschlagt, davon entfallen rund Fr. 500 000.- auf die eigentliche Wohnraumerweiterung. Das Bundesamt weist darauf hin, dass dies einem Preis pro umgebautem Kubikmeter entspreche, der weit über der Norm für Neubauten liege.