Investitionskredite und Betriebsbeihilfen in der Landwirtschaft. Art. 3 Abs. 1 Bst. c und 14 Abs. 1 Bst. a IBG, Art. 17 Abs. 1 IBV: Notwendigkeit der Realisierung eines Projekts; tragbare Gesamtbelastung für den Gesuchsteller. 1. Ist eine neu einzubauende Wohneinheit für die Weitervermietung bestimmt und ergibt sich aufgrund der Höhe der Baukosten eine jährliche Kapitalbelastung, welche in keinem Verhältnis zum ortsüblichen Mietzins für vergleichbare Wohnungen steht, so bildet der Mietzinsertrag für die projektierte Wohneinheit keinen Zuerwerb und die Notwendigkeit des Projekts ist nicht ausgewiesen (E. 3).