einfach auf die von den Fachverbänden empfohlenen branchenüblichen Mindestanfangslöhne für Lehrabgänger abgestellt werden. Die Praktikumseinsätze bezwekken wie erwähnt die Überbrückung der passiven Stempelzeit während der Arbeitslosigkeit und sollen dem arbeitslosen Lehrabgänger Gelegenheit bieten, sich wenigstens vorübergehend aus- und weiterbilden zu lassen. Auch wenn ein «Hängenbleiben» beim jeweiligen Arbeitgeber erwünscht ist, bleiben die eigentlichen Praktikumseinsätze doch auf sechs Monate befristet.