Er schafft auch genügend Spielraum, damit der Art der Praktikumstätigkeit, der Ausbildung und den Fähigkeiten des Praktikanten sowie den lokalen und regionalen Verhältnissen Rechnung getragen werden kann. Zu Recht verweist das Bundesamt auf die Möglichkeit, dass es den kantonalen und kommunalen Behörden freistehe, ob und wie weit sie regionale Unterschiede zusätzlich ausgleichen wollen. Angesichts der relativ kurzen Dauer der vorgesehenen Praktikumseinsätze ist die Gefahr, dass die Arbeitgeber Praktikanten auf Kosten der ordentlich eingestellten und eingearbeiteten Lehrabgänger einstellen, zum vornherein relativ gering. 3.4. Nach dem Gesagten kann für den Ansatz der Praktikumslöhne nicht