Fachschule oder einer ähnlichen Lehranstalt vorgesehenen versicherten Verdienst. Dieser Rahmen lässt sich nach dem Gesagten, angesichts des vom Beschäftigungsprogramm verfolgten Zwecks (u. a. Überbrückung der «toten» Arbeitslosenzeit mit Sammeln von Berufserfahrung und mit Ausbildung) mit sachlichen Gründen rechtfertigen. Er schafft auch genügend Spielraum, damit der Art der Praktikumstätigkeit, der Ausbildung und den Fähigkeiten des Praktikanten sowie den lokalen und regionalen Verhältnissen Rechnung getragen werden kann.