Gemäss Art. 1 Bst. b der Verordnung vom 3. Dezember 1990 über die Anpassung der Pauschalansätze in der Arbeitslosenversicherung (SR 837.023) beträgt der momentane Pauschalansatz für den versicherten Verdienst von Personen mit einer abgeschlossenen Berufslehre oder mit gleichwertiger Ausbildung an einer Fachschule oder einer ähnlichen Lehranstalt Fr. 127.- pro Tag. Der monatliche versicherte Verdienst beträgt somit Fr. 2756.- (Fr. 127 x 21,7 Tage; Art. 40 a AVIV) und der Taggeldanspruch Fr. 2205.- (80%; Art. 22 Abs. 1 AVIG). Das durch die Arbeitslosenversicherung unterstützte Beschäftigungsprogramm richtet sich an Praktikanten