3 Dagegen führt das Jugendamt am 15. Februar 1994 Beschwerde bei der Rekurskommission EVD und beantragt, die Praktikumslöhne seien bei Fr. 3000.- je Teilnehmer zu belassen und die Kosten für Betreuung und Begleitung nicht nur «ausnahmsweise», sondern «regulär» zu bewilligen. Aus den Erwägungen: