Dieses leitete das Gesuch mit Antrag auf Gutheissung an das Bundesamt weiter, das dem Gesuch mit Zusicherungsentscheid vom 26. Januar 1994 teilweise entsprach und einen Beitrag von Fr. ... zusicherte. Unter Hinweis auf sein Kreisschreiben vom 1. Oktober 1993 bewilligte es die von der Gesuchstellerin aufgeführten «Betreuungs- und Begleitungskosten» nur «ausnahmsweise» und kürzte das ersuchte Praktikumsentgelt pro Teilnehmer von Fr. 3000.- auf Fr. 2756.- je Monat.