Im Kreisschreiben vom 22. April 1993 erweiterte das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit im Rahmen eines befristeten Pilotprojektes den Anwendungsbereich der Beschäftigungsprogramme auf privatwirtschaftliche Praktikumseinsätze für Lehrabgänger. In diesem Zusammenhang reichte das Jugendamt der Stadt X am 4. Mai 1993 beim zuständigen kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit ein Beitragsgesuch über Fr. ... für ein sechsmonatiges Beschäftigungsprogramm ein. Dieses leitete das Gesuch mit Antrag auf Gutheissung an das Bundesamt weiter, das dem Gesuch mit Zusicherungsentscheid vom 26. Januar 1994 teilweise entsprach und einen Beitrag von Fr. ... zusicherte.