Dies ist nur eine mögliche Variante der «Verursachung von Gerichts- oder Parteikosten». Eine Kostenauflage wegen leichtsinnigen oder mutwilligen prozessualen Verhaltens ist unter anderem denkbar, wenn die Arbeitslosenkasse beispielsweise Entschädigungen verweigert, obwohl der Versicherte auf diese nach geltender Rechtsordnung offensichtlich Anspruch hätte, so dass der Versicherte