AVIG: Verweigerung des Parteikostenersatzes. - Die Verweigerung des Parteikostenersatzes kann im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung einer Weisung stehen (E. 6). - Die Verweigerung darf sich nicht in abstrakter Weise - das heisst ohne Einbezug des von der Arbeitslosenkasse verfolgten Prozesszwecks und ohne Berücksichtigung des materiellrechtlich vertretenen Standpunktes im Prozess - auf die Nichtbefolgung einer Weisung stützen (E. 6.3). - Bei der Prüfung, ob der Kostenersatz zu Recht verweigert worden ist, ist nicht in extenso zu untersuchen, ob der materiellrechtliche Versicherungsanspruch gegeben ist (E. 6.3).