Auch wenn die Geschäfte im Bereich der Bauten in der Regel umfangreiche und teilweise aufwendige Abklärungen erfordern und im allgemeinen mit einem grossen Zeitaufwand gerechnet werden muss - das Bundesamt spricht von einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 6 bis 12 Monaten - ist das tragbare Mass im vorliegenden Fall mit einer Verfahrensdauer von rund 21 Monaten deutlich überschritten. Es steht ausser Frage, dass bei einem normalen Lauf des Verfahrens, welches keine aussergewöhnlichen Schwierigkeiten bot, der Entscheid des Bundesamtes vor Inkrafttreten des Kürzungsbeschlusses am 1. Januar 1993 hätte ergehen können. 5.3.