Das Bundesamt bestreitet die Verzögerungen im bundesinternen Bereinigungsverfahren nicht, legt aber auch keine Gründe dar, welche die überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer erklären und rechtfertigen würden. Auch wenn die Geschäfte im Bereich der Bauten in der Regel umfangreiche und teilweise aufwendige Abklärungen erfordern und im allgemeinen mit einem grossen Zeitaufwand gerechnet werden muss - das Bundesamt spricht von einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 6 bis 12 Monaten - ist das tragbare Mass im vorliegenden Fall mit einer Verfahrensdauer von rund 21 Monaten deutlich überschritten.