das Bundesamt erneut um die definitive Zusage der Bundesbeiträge. Das Bundesamt forderte seinerseits das Amt für Bundesbauten am 4. Juni 1993 auf, umgehend ihr Gutachten auszuarbeiten. Am 20. Juli 1993 erliess dann das Bundesamt - wie bereits erwähnt - den Zusicherungsentscheid. Dieser Verfahrensablauf lässt klar erkennen, dass die Verzögerung des Verfahrens vor allem dem Amt für Bundesbauten wie auch dem Bundesamt zur Last zu legen ist. Das Bundesamt bestreitet die Verzögerungen im bundesinternen Bereinigungsverfahren nicht, legt aber auch keine Gründe dar, welche die überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer erklären und rechtfertigen würden.