Mit Schreiben vom 14. September 1992 teilte das Bundesamt dann dem Kantonalen Amt für Berufsbildung und Berufsberatung mit, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle das Gutachten des Amtes für Bundesbauten einer Prüfung unterziehe, was zu einer Verzögerung in der Ausarbeitung des Zusicherungsentscheides führe. Am 16. Oktober 1992 übermittelte das Bundesamt der Beschwerdeführerin mittels Telefax die approximativen Bundesbeiträge und informierte sie gleichzeitig darüber, dass vorgesehen sei, bis Ende November 1992 das bundesinterne Bereinigungsverfahren zu erledigen und im Dezember 1992 den Zusicherungsentscheid zuzustellen. Mit Schreiben vom 11. Februar 1993 ersuchte die Beschwerdeführerin