Es kann somit festgestellt werden, dass mit der Eingabe vom 24. Oktober 1991 das Verfahren um Ausrichtung eines Bundesbeitrages eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 14. September 1992 teilte das Bundesamt dann dem Kantonalen Amt für Berufsbildung und Berufsberatung mit, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle das Gutachten des Amtes für Bundesbauten einer Prüfung unterziehe, was zu einer Verzögerung in der Ausarbeitung des Zusicherungsentscheides führe.