5 24. Oktober 1991 stellten Sie uns das Gesuch um einen Bundesbeitrag an die erwähnten Bauarbeiten». Würde man der Theorie des Bundesamtes folgen, dass erst mit vollständiger Gesuchseinreichung der Verfahrenslauf begann, hätte das Bundesamt in seiner Verfügung den 27. Mai 1992 als Datum der Gesuchseinreichung bezeichnen müssen. Die Eingabe vom 27. Mai 1992 wird aber in der Verfügung mit keinem Wort erwähnt. Es kann somit festgestellt werden, dass mit der Eingabe vom 24. Oktober 1991 das Verfahren um Ausrichtung eines Bundesbeitrages eröffnet wurde.