Rechtstheorie und Staatsrechtslehre haben daher Kollisionsregeln entwickelt, die dafür sorgen, dass entstandene Widersprüche gelöst werden. Die wichtigsten Grundsätze dabei sind: a. die Norm höherer Stufe geht der Norm tieferer Stufe vor; b. die jüngere Norm geht der älteren Norm gleicher Stufe vor; c. die spezielle Norm geht der allgemeinen Norm vor (vgl. dazu Hangartner Yvo, Grundzüge des schweizerischen Staatsrechts, Bd. I: Organisation, Zürich 1980, S. 196).