1 - Widersprechen sich zwei Rechtsnormen gleicher Stufe, gilt der Grundsatz, dass die jüngere Norm Vorrang hat (E. 4.2). - Das Rechtsmissbrauchsverbot als Teil des Grundsatzes von Treu und Glauben verbietet es, den Privaten die Nachteile einer neuen Ordnung tragen zu lassen, wenn die von der Behörde zu verantwortende ungebührlich lange Verfahrensdauer dazu führt, dass das neue Recht vor dem Entscheid in Kraft treten konnte. Führt die Anwendung des neuen Rechts zu einer Benachteiligung des Privaten, ist das alte Recht anzuwenden (E. 5.4).