Das nachträgliche Einholen der Stellungnahme des Examinatoren der Fachprüfung «Steuern, mündlich» durch die Prüfungskommission dagegen vermag das von Art. 24 Prüfungsreglement geforderte Vorgehen in keiner Weise zu ersetzen. (Die Rekurskommission EVD heisst die Beschwerde gut, hebt den Entscheid des Bundesamtes auf und weist die Streitsache zur Neubeurteilung an die Prüfungskommission zurück) 5 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali