Die Prüfungskommission, die Examinatoren und der Vertreter des Bundes vereinigen sich im Anschluss an die Prüfung zu einer Sitzung, an welcher die Prüfungsergebnisse festgestellt werden. Über das Bestehen der Prüfung entscheidet die Prüfungskommission nach Anhörung der zuständigen Examinatoren (Art. 24 Prüfungsreglement). Nehmen einzelne Examinatoren nach dem Beschluss der Prüfungskommission eine Korrektur ihrer Noten vor oder sind sie zu einer solchen Korrektur bereit und tritt dadurch eine grundlegend neue Situation ein, wäre die Prüfungskommission aufgrund dieser Bestimmung verpflichtet, erneut zusammenzusitzen, die Examinatoren anzuhören und einen neuen Entscheid zu fällen.