Im weiteren fügte der Fachvorstand an, dass er sich allerdings nicht dagegen wehren würde, wenn die Prüfungskommission von sich aus, sollte dies dem Kandidaten zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung verhelfen, die Note auf 4,0 anheben würde. In Anschluss an das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesamt wurden dementsprechend die Noten in den beiden schriftlichen Fächern «Rechnungswesen» und «Organisation des Rechnungswesens» auf 4,0 angehoben. Damit wurde dem Begehren des Beschwerdeführers teilweise entsprochen. Was die Fachnote im schriftlichen Prüfungsfach «Steuern» betrifft, so erfolgte hier keine Anhebung und die Note wurde auf 3,5 belassen.