Die korrigierte Gesamtpunktezahl von 20 Punkten reiche jedoch nicht für die Note 4,0, diese könne gemäss Notenskala erst ab 20,5 Punkte erteilt werden. Da die restlichen Korrekturen absolut korrekt erfolgt seien, bestehe keinerlei Ermessensspielraum, die Punktezahl zugunsten des Kandidaten zu ändern, seine Leistungen würden dies nicht erlauben. Im weiteren fügte der Fachvorstand an, dass er sich allerdings nicht dagegen wehren würde, wenn die Prüfungskommission von sich aus, sollte dies dem Kandidaten zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung verhelfen, die Note auf 4,0 anheben würde.