Der Fachvorstand des Prüfungsfaches «Organisation des Rechnungswesens» beantragte ebenfalls, dass die Note auf 4,0 abgeändert werden solle, da die Bewertung zu niedrig erfolgt sei. Auch der Fachvorstand des schriftlichen Prüfungsfaches «Steuern» führte aus, dass sich der Beschwerdeführer zu Recht beschwere, da bei der Addition der Punkte ein Fehler unterlaufen sei. Die korrigierte Gesamtpunktezahl von 20 Punkten reiche jedoch nicht für die Note 4,0, diese könne gemäss Notenskala erst ab 20,5 Punkte erteilt werden.