3 dass in Aufgabe 4 eine Aufwertung um 1,5 Punkte und in Aufgabe 5 eine solche um 0,75 Punkte vorgenommen werden könne. Diese Aufwertung ergebe ein neues Punktetotal von 56,5 Punkten. Da für eine genügende Note 56 Punkte erforderlich gewesen seien, werde beantragt, dass die Beschwerde diesbezüglich gutzuheissen und dem Kandidaten die Note 4,0 zu erteilen sei. Der Fachvorstand des Prüfungsfaches «Organisation des Rechnungswesens» beantragte ebenfalls, dass die Note auf 4,0 abgeändert werden solle, da die Bewertung zu niedrig erfolgt sei.