Gegen den negativen Prüfungsentscheid erhob der Rekurrent Beschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) und machte insbesondere Bewertungs- und Additionsfehler bei der Korrektur der ungenügenden schriftlichen Prüfungen geltend. 3.1. Das Bundesamt brachte die Beschwerde der Prüfungskommission zur Kenntnis und in der Folge äusserten sich die zuständigen Examinatoren. Der Fachvorstand des Prüfungsfaches «Rechnungswesen, schriftlich» führte aus,