Ergibt die zweite Dezimale fünf oder höher, so ist die erste Dezimale aufzurunden (Art. 23 Abs. 3 Prüfungsreglement). Die Berufsprüfung gilt als bestanden, wenn in der Schlussnote (Durchschnitt) und im Fach «Rechnungswesen, schriftlich» je die Note 4,0 nicht unterschritten, in nicht mehr als einem der übrigen Fächer eine Note unter 4,0 und in keinem Fach eine Note unter 3,0 erreicht wurde (Art. 26 Prüfungsreglement).