Bei der Festsetzung der Schlussnote (Durchschnittsnote) wird die Note im Fach «Rechnungswesen, schriftlich» doppelt gezählt. Die Summe der Fachnoten wird durch sieben geteilt und die Schlussnote auf eine Dezimale gerundet (Art. 23 Abs. 2 Prüfungsreglement). Die gesuchte Note wird auf zwei Dezimalen berechnet und auf eine Dezimale auf- oder abgerundet. Ergibt die zweite Dezimale fünf oder höher, so ist die erste Dezimale aufzurunden (Art. 23 Abs. 3 Prüfungsreglement).