Danach führt der Verband Berufsprüfungen zum Erwerb des Eidgenössischen Fachausweises für Buchhalter durch (Art. 1 Prüfungsreglement). Die Prüfung umfasst die Fächer «Rechnungswesen, schriftlich und mündlich», «Organisation des Rechnungswesens, schriftlich», «Steuern, schriftlich und mündlich» sowie «Recht» (Art. 19 Prüfungsreglement). Die Leistungen werden mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Die Noten 4 und höhere bezeichnen genügende Leistungen, andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig (Art. 22 Prüfungsreglement). Bei der Festsetzung der Schlussnote (Durchschnittsnote) wird die Note im Fach «Rechnungswesen, schriftlich» doppelt gezählt.