2 Gegen den Entscheid des Bundesamtes reichte Sch. am 11. Oktober 1993 Beschwerde beim EVD ein und beantragt, es sei ihm in allen Fächern eine genügende Note zu erteilen und das Diplom auszustellen. Die Rekurskommission EVD übernahm das Verfahren am 2. Februar 1994 als zuständige Behörde. Aus den Erwägungen: