Sch. legte im Frühjahr 1993 zum dritten Mal die Eidgenössische Berufsprüfung für Buchhalter ab. Die Prüfungskommission eröffnete ihm mit Verfügung vom 5. Mai 1993, er habe die Prüfung nicht bestanden, weil er in den schriftlichen Fächern «Rechnungswesen», «Organisation des Rechnungswesens» und «Steuern» je die Note 3,5 und im mündlichen Prüfungsfach «Steuern» die Note 3,0 sowie eine Gesamtnote von 3,6 erreicht habe. Gegen diesen Entscheid erhob Sch. am 10. Juni 1993 Beschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit mit dem Antrag, es sei ihm der Eidgenössische Fachausweis zuzuerkennen.