1 2. Hat die Prüfungskommission aufgrund des Prüfungsreglements nach Anhörung der Examinatoren über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden, liegt eine Reglementsverletzung vor, wenn nach der Korrektur von einzelnen Noten durch die Examinatoren eine grundlegend neue Situation eintritt und die Prüfungskommission nicht erneut zusammensitzt, die Examinatoren anhört und über das Gesamtergebnis befindet (E. 3.4-3.5).