Ein Teil der Einschränkung erfolgte über die Einstellung der Sbrinz-Produktion in zwei Käsereien während des ganzen Sommerhalbjahres. Im weiteren war die Produktion in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Oktober 1993 in jenen Käsereien um 25% einzuschränken, welche entweder im Sommerhalbjahr 1992 im Durchschnitt der Taxationsergebnisse weniger als 18.0 Punkte erzielt oder in den beiden Sommerhalbjahren 1990 und 1991 in grösserem Umfang durchschnittlich mehr als 20% Sbrinz, welcher als Aktionskäse B und C verwertet werden musste, produziert hatten. Die Produktion der gut produzierenden Käsereien wurde grundsätzlich nicht eingeschränkt. Diese hatten statt dessen einen Solidaritätsbeitrag zu leisten,