8 Produktion von Milchpulver, welche angeblich auf die Einschränkung der Sbrinz-Produktion zurückzuführen sei, kann auf die vorstehende E. 3.5 verwiesen werden. 6. Der Beschwerdeführer rügt zudem, dass eine Einschränkung der Sbrinz- Produktion unverhältnismässig sei, da durch die erhöhte Milchpulver-Produktion die Milchrechnung belastet werde. Zudem habe er im Sommerhalbjahr 1992 wegen eines Umbaues seine Käserei ebenfalls stillgelegt. Dabei habe er aber nicht auf einen Solidaritätsbeitrag zählen können, wie ihn die Käsereien, welche ihre Produktion im Sommerhalbjahr 1993 stillgelegt hätten, zugesprochen erhielten.