Die Schweiz ist aufgrund internationaler Verhandlungen und Vereinbarungen an eine festgelegte Importmenge von Parmesan gebunden. Sie kann sich nicht einseitig davon distanzieren und die Importmenge tiefer ansetzen (vgl. Agrarverhandlungen 1980 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, BBl 1980 III 1073). Bezüglich der Erhöhung der