1136 ff.) 5.2. Durch das konsequente Festhalten am Käse/Butter-Plan ist es gelungen, die Käseproduktion zu Lasten der Butterproduktion um fast zehn Prozent im Vergleich mit dem Ende der siebziger Jahre zu steigern (BBl 1992 II 312). Die Produktion von Käse ist denn auch im Rahmen der milchwirtschaftlichen Regelungen grundsätzlich frei (Schürmann Leo, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl., Bern 1983, S. 165). Die Herstellung von Käse und von Dauermilchwaren hat aber gegenüber der Butterproduktion nur solange den Vorzug, als für jene Produkte bei genügenden Absatzmöglichkeiten im In- und Ausland unter Berücksichtigung des jeweiligen Milchgrundpreises günstigere Erlöse erzielt werden können