Gestützt auf letztere Weisung wurde am 18. Oktober 1993 vom Milchverband verfügt, dass S. seine Sbrinz-Produktion um 22 400 kg einzuschränken habe. 3.4. Die aufgrund des Milchverarbeitungsprogramms erstellte Prioritätenordnung der Produktion zeigt auf, dass - wie es auch das Bundesamt in seiner Vernehmlassung dargelegt hat - die Höhe der produzierten Milchpulvermenge nicht unweigerlich von einer Einschränkung der Sbrinz-Produktion abhängt. Vielmehr ist die Menge des produzierten Milchpulvers von diversen Faktoren abhängig. Gemäss Milchverarbeitungsprogramm ist vorab grundsätzlich die Höhe der Milchproduktion ausschlaggebend für die Höhe der verschiedenen Produktionsmengen.