513: «Die Sbrinz-Produktion ist im Sommerhalbjahr gemäss spezieller Weisungen einzuschränken.»). Am 26. April 1993 erliess der Zentralverband an die regionalen Milchverbände mit Sbrinz-Käsereien die spezielle Weisung betreffend Einschränkung der Sbrinz-Produktion, mit welcher die Modalitäten der Einschränkungen konkret umschrieben wurden. Gestützt auf letztere Weisung wurde am 18. Oktober 1993 vom Milchverband verfügt, dass S. seine Sbrinz-Produktion um 22 400 kg einzuschränken habe.