1992 II 312). 3.3. Aufgrund der hohen Lagerbestände und der eher ungünstigen Absatzaussichten sah sich das Bundesamt veranlasst, für das Sommerhalbjahr 1993 eine Einschränkung der Sbrinz-Produktion um 350 bis 400 Tonnen anzuordnen (Brief des Bundesamtes an den Zentralverband vom 14. April 1993). Diese Einschränkung der Sbrinz-Produktion wurde auch im Milchverarbeitungsprogramm verankert (Ziff. 513: «Die Sbrinz-Produktion ist im Sommerhalbjahr gemäss spezieller Weisungen einzuschränken.»).