c Milchbeschluss). Der ihm überbundenen Aufgabe ist der Bundesrat mit Erlass der Verordnung vom 30. April 1957 über die Verwertung der Verkehrsmilch (Verkehrsmilchverordnung [VmV], SR 916.353.1) nachgekommen. Diese gibt dem Zentralverband die Kompetenz, nach Anhörung der gemeinsamen Organisation (Käseunion) und anderer für die zentrale Vermarktung bestimmter Käsesorten beauftragter Stellen, des Schweizerischen Milchkäuferverbandes, des Verbandes schweizerischer Käseexporteure, der Fabrikanten von Dauermilchwaren und der BUTYRA, periodisch ein Milchverarbeitungsprogramm aufzustellen, das der Zustimmung des Bundesamtes bedarf.