3 zu vollziehen. Dies folgt auch aus dem Milchverwertungsprogramm Sommerhalbjahr 1993 und Weisungen des Zentralverbandes vom 20. April 1993 ( hiernach Milchverwertungsprogramm) sowie dem Zirkularschreiben des Zentralverbandes vom 26. April 1993 mit der Weisung betreffend Einschränkung der Sbrinz-Produktion. Am 11. November 1993 erhob der Beschwerdeführer beim Bundesamt für Landwirtschaft (hiernach: Bundesamt) Beschwerde gegen diese Einschränkung. Zumindest zu diesem Zeitpunkt hatte der Beschwerdeführer noch ein aktuelles praktisches Interesse an der Überprüfung der angefochtenen Verfügung.